Daten, die einer Korrektur unterliegen
Inflationsbilanzierung (Korrektur) ist die Korrektur von Finanzberichten, die aufgrund von Änderungen in der Kaufkraft des Geldes nicht die tatsächliche Situation wiedergeben können, damit sie die tatsächliche Situation widerspiegeln. Bei der Bestimmung der „Korrekturkoeffizienten“ für nicht-monetäre Vermögenswerte ist es notwendig, zunächst das Anpassungsdatum dieser Vermögenswerte zu bestimmen. Mit „Anpassungsdatum“ sind die Vermögenswert-/Verbindlichkeitseintrittsdaten des Vermögenswerts gemeint, der an die Inflation angepasst werden soll.
Die „Anpassungsdaten“, die als Grundlage für die am Ende des Rechnungszeitraums 2023 in der Bilanz enthaltenen nichtmonetären Vermögenswerte dienen sollen, sind in der folgenden Tabelle aufgeführt. gegeben.
