Abschreibung und Bewertung
Die Abschreibung, d. h. die Wertminderung, ist der Aufwandsanteil, der in Fällen wie der Abnutzung der von Unternehmen zur Nutzung erworbenen Vermögenswerte ausgewiesen werden kann. Mit der Zeit verformen sich viele Gegenstände aufgrund ihrer Struktur und ihr wirtschaftlicher Wert nimmt ab. Daher sollten Ausgaben und Werte von Vermögenswerten während ihrer gesamten wirtschaftlichen Lebensdauer erfasst werden.
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Hinweis: Anlagevermögen sind Vermögenswerte, die einer Abschreibung unterliegen. Damit abschreibungspflichtige Anlagegüter als Anlagevermögen gelten, müssen sie bestimmte Kriterien erfüllen:
- Die Vermögenswerte müssen Eigentum des Unternehmens sein. Beispielsweise sollte ein geleastes Anlagevermögen nicht als Vermögenswert ausgewiesen werden.
- Es muss zum Nutzen des Unternehmens sein.
- Der Vorteil muss mindestens ein Jahr betragen.
Abschreibungslistenbildschirm

Auf dem Abschreibungs- und Bewertungslistenbildschirm werden die Aktualisierungsbildschirme der erfassten Bewertungen mit aufgerufen Bleistift-Symbol. Über das Plus-Symbol gelangen Sie zu einem neuen Bewertungsdatensatz-Bildschirm. Die Bewertung kann auf dem Excel-Bildschirm mit dem Symbol „In Excel übertragen“ angezeigt werden.
Achtung: Das Gesetz bestimmt die Nutzungsdauer von Anlagevermögen. In der Workcube-Schnittstelle werden Anlagegüter mit zwei Abschreibungsmethoden bewertet.
Zum Beispiel; Wir haben eine Maschine im Wert von 100 TL gekauft und sie 5 Jahre lang halten lassen. Wir können mit zwei Methoden abschreiben.
1. Fester Betrag – Standard
Kaufwert / Nutzungsdauer
100 TL / 5 = 20 TL
20 TL Abschreibung wird jedes Jahr zugewiesen.
2. Abnehmender Saldo
Dividieren Sie das Jahr der Nutzungsdauer durch 100 %.
100 % / 5 Jahre = 20 % und multiplizieren Sie diese Zahl mit 2, wenn Sie die Abschreibung berechnen, um die Abschreibung zu berechnen.
- Jahresabschreibungsberechnung = Kaufwert x ((100 % / 5) x2)
- Jahresabschreibungsberechnung = (Wert des ersten Jahres – Abschreibung des ersten Jahres) x ((100 % / 5) x2)
- Jedes Jahr basierend auf dem Restwert des Vorjahres JahrBetrag
[86 ] AbschreibungKumuliert Abschreibung1. Jahr100 = A40 = B = A x (%20x2)40 = B2. Jahr60 = D = A-C24 = F = D x (%20x2)64 = B+F3. Jahr [180 ]3614,4[1 95]78,44. Jahr[ 209] 21,68 .6487[23 8]5 Jahr 1.296[ 252]1,2296100[ 266]
Abschreibungs- und Bewertungsprotokoll Bildschirm

1. Im Abschnitt:
In diesem Bereich werden Vermögenswerte mit Auflistungsoptionen aufgelistet. Es wird der Datumsbereich festgelegt, in dem die Vermögenswerte eingehen. Das Datum, an dem die Transaktion stattfinden soll, ist ein Pflichtfeld. Die Periodenauswahl muss während der Abrechnungsperiode erfolgen. Die Anlage wird auf einem Anlagekonto als Anlagevermögen erfasst. Durch Auswahl des Kontos werden die relevanten Vermögenswerte aufgelistet.
Achtung: In den Kontoperiodeninformationen werden die in den Kauf- und Überweisungstransaktionen in den Belegen erfassten Periodendefinitionen angezeigt. Beträgt die Abschreibungsdauer bei der Jahresbewertung 12, erfolgt diese einmal im Jahr. Für das zweite Jahr muss eine Übertragung auf das nächste Jahr erfolgen.
Hinweis: Am Ende jedes Jahres legt der Staat die Beträge fest, die in die Abschreibungsberechnungen für das nächste Jahr einbezogen werden sollen. Die Abschreibungsgrenze entspricht im Allgemeinen der Rechnungsausstellungsgrenze. Der Mehrwertsteuerbetrag ist von der Berechnung des Abschreibungssatzes ausgeschlossen.
Nachdem Sie die entsprechenden Felder ausgefüllt haben, werden die relevanten Vermögenswerte durch Klicken auf die Schaltfläche „Suchen“ aufgelistet. Es werden die alten und neuen Werte der aufgeführten Vermögenswerte für den Zeitraum angezeigt.
2. Abschnitt;
Transaktionstyp ist ausgewählt.
Sollte bei der Erfassung des Vermögens das Debitoren- und Habenkonto nicht angegeben werden, muss es in diesem Feld eingetragen werden.
Abschließend werden durch Klicken auf die Schaltfläche „Wert“ neue Werte des Vermögens erstellt.

Hinweis: Abschreibungen, die dem ersten Jahr in den XML-Einstellungen nicht zugewiesen werden, werden in der Einstellung „Aufeinanderfolgende Jahre getrennt fortfahren“ eingestellt. Wenn ja, werden die Abschreibungen, die im ersten Jahr nicht zugewiesen wurden und einer anteiligen Abschreibung unterliegen, im letzten Jahr zugewiesen. Wenn in der vorherigen Periode noch ein teilweiser Abschreibungsbetrag vorhanden ist, addiert diese Einstellung den verbleibenden teilweisen Abschreibungsbetrag zum letzten Wert des Vermögenswerts, wenn die Bewertung im nächsten Jahr durchgeführt wird, und ändert den letzten Wert des Vermögenswerts. Die Bewertung erfolgt auf der Grundlage dieses letzten Werts.
Achtung: Zum Beispiel wurde die Bewertung für Februar durchgeführt. Nach der Bewertung für März werden die Schaltflächen „Aktualisieren“ und „Löschen“ nicht auf dem Bewertungsbildschirm für Februar angezeigt. Die Bewertung wird automatisch geschlossen. Zur Bearbeitung kann die nächste Transaktion durch Löschen gelöscht werden.
Empfehlung: Bei Anlagevermögen, das einer Bewertung unterzogen wurde, kann der aktuelle Wert des betreffenden Anlagevermögens durch Wertsteigerungen und -minderungen ermittelt werden. Um detaillierte Informationen zu erhalten, können Sie unseren Artikel „Wartungs- und Reparaturausgaben, die eine Wertsteigerung oder -minderung verursachen“ lesen.
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Die Seite „Abschreibung und Bewertung“ ist der Bildschirm, auf dem vorhandene Anlagevermögen nach ausgewählten Kriterien bewertet werden. Dies geschieht in bestimmten Abständen gemäß den vorgegebenen Zeiträumen.
Abschreibung im letzten Jahr bei abnehmendem Saldo
Er trennte die Abschreibung des letzten Jahres erneut in die Abschreibung, die auf der Grundlage des abnehmenden Saldos berechnet wurde. Es wurde vereinbart, den gesamten Restbetrag des letzten Jahres zu verteilen.