Inflationskorrektur – Anlagevermögen
Inflationsbilanzierung (Korrektur) ist die Korrektur von Finanzberichten, die aufgrund von Änderungen in der Kaufkraft des Geldes nicht die tatsächliche Situation wiedergeben können, damit sie die tatsächliche Situation wiedergeben. Die Inflationsanpassung des Anlagevermögens kann sowohl einzeln als auch kollektiv vorgenommen werden. Wenn dies über die Anlagendetails erfolgt, wird eine Inflationskorrektur für eine einzelne Anlageanlage vorgenommen und ein einzelner Beleg erstellt. Auf der Seite „Buchhaltungstransaktionen“ wird eine Sammelkorrektur für alle Anlagegüter auf einmal vorgenommen und diese Korrektur wird kollektiv in einem einzigen Beleg zusammengefasst.
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Die Inflationskorrektur auf Workcube kann mit drei verschiedenen Methoden vorgenommen werden: Anlagebasis, Bestandsbasis und Konto Basis.
- Inflationskorrektur – Buchhaltungsunterlagen
- Inflationsanpassung – Aktien
- Inflationsanpassung – Anlagevermögen
Inflationsanpassung im Anlagevermögensdetail
Wenn Sie eine Inflationskorrektur vornehmen möchten auf Basis des Anlagevermögens, also einzeln, gehen Sie zum Detail des Anlagevermögens und klicken Sie auf den unteren Abschnitt. Klicken Sie im Feld „Inflationsanpassung“ auf die Schaltfläche „+“.
Neue Werte zur Inflationskorrektur werden anhand der Korrekturkoeffizienten am eingegebenen Korrekturdatum berechnet. Das Korrekturdatum und die Abrechnungskonten für den zu erstellenden Beleg werden erfasst und gespeichert. Nach der Registrierung wird der Abrechnungsbeleg automatisch erstellt.
- Korrekturdatum: Es wird das Transaktionsdatum eingegeben, an dem die Korrektur vorgenommen werden soll. Es ist wichtig, das Korrekturdatum richtig zu wählen, da die Koeffizientenberechnungen in den Formeln auf diesem Datum basieren. Korrekturen können am Jahresende oder während vorläufiger Steuerperioden vorgenommen werden.
- Korrekturkoeffizient: Yi-PPI-Indexdefinitionen werden im Korrekturkoeffizienten berücksichtigt. Korrekturkoeffizienten basieren auf dem Eintrittsdatum und dem Korrekturdatum.
- Angepasster Wert: Der Wert, der nach der Multiplikation des ersten Kaufpreises und des Korrekturkoeffizienten ermittelt wird.
- Abschreibungs-Inflationsanpassungsdifferenz: Der korrigierte Abschreibungswert wird durch Multiplikation des zugewiesenen Abschreibungsbetrags mit dem Korrekturkoeffizienten ermittelt. Dabei handelt es sich um den Wert, der durch Subtrahieren des Abschreibungsbetrags vom angepassten Abschreibungsbetrag ermittelt wird.
- Anpassungsdifferenz des Anlagevermögens: Der Wert, der durch Subtrahieren des angepassten Werts und des ursprünglichen Kaufpreises ermittelt wird.
Formel:
Basis für die Anpassung Wert: | 2.650,00 |
Korrekturkoeffizient: | D-PPI für den Monat und das Jahr am Korrekturdatum / PPI für den Monat und das Jahr am Transaktionsdatum PPI |
12/2023 = 2,915,02 / 04/2023 = 583,38 | |
2.915,02 / 583,38 | 4,99678 |
Korrigiert Wert: | Anfänglicher Kaufpreis x Anpassungskoeffizient |
2.650,00 x 4,99678 | |
| [1 88]13.241,47 | |
Behoben Vermögensanpassungsdifferenz: | Angepasster Wert – Erster Kaufpreis |
13.241,47 - 2.650,00 | |
10.591,47 | |
Abschreibung Inflationsanpassungsdifferenz | Zugeordnete Abschreibung x Anpassungskoeffizient – Reservierter Abschreibungsbetrag |
88,25 x 4,99678 = 440,9658 | |
440,9658 - 88,25 | |
35 2.72 |
Buchhaltung Der Beleg wird sowohl für Anlagevermögen als auch für kumulierte Abschreibungen erstellt. Der erstellte Beleg kann in den Details der Korrektur eingesehen und auf der Seite „Buchhaltungsbelege“ geprüft werden.
Werte werden anhand der Koeffizienten am Korrekturdatum berechnet. Zunächst sollte die Genauigkeit der Indexkurse überprüft werden.
Nach der Inflationskorrektur können die neuesten Werte auf der Seite mit den Anlagedetails und der Anlagenliste angezeigt werden.
Beim Anlagenbewertungsprozess wird die Bewertung auf der Grundlage des letzten Werts nach der Korrektur durchgeführt.