Bestellungen mit Quellensteuer auf einige Einkäufe gemäß Artikel 94 des Einkommensteuergesetzes; Die Zahlung erfolgt durch Teilzahlung zwischen Käufer und Verkäufer. Somit zahlt der Käufer nicht die gesamte Mehrwertsteuer an den Verkäufer. Durch die Meldung des einbehaltenen Steuerbetrags an das Finanzamt teilen sich beide Parteien die Haftung. Kauf- und Verkaufstransaktionen mit Quellensteuer können sowohl in Bestellungen als auch in Rechnungen erfasst werden.
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Kundenaufträge mit Einbehalt
Zuallererst erforderlich, um eine Bestellung aufzugeben. Durch das Ausfüllen der tagesaktuellen Felder (Zahlungsart, Lieferort, Produkt, Datum etc.) wird der Rahmen der Bestellung erstellt. Damit es sich bei dieser Bestellung um eine Bestellung mit Quellensteuer handelt, müssen die Felder mit Quellensteuer ausgefüllt werden.
Empfehlung:Detaillierte Informationen zu Verkaufsaufträgen finden Sie unter dem Titel „Verkäufe Bestellungen".

Informationen zu Quellensteuerfeldern:
- Das Kontrollkästchen „Quellensteuer“ ist im Steuerfeld markiert.
- Nachdem das Kontrollkästchen „Quellensteuer“ markiert ist, klicken Sie auf „+“-Symbol im geöffneten Feld und die Quellensteuersätze werden auf dem Popup-Bildschirm aufgelistet.
- Der Quellensteuersatz, den Sie anwenden möchten, wird auf den Quellenmultiplikator geklickt.
Nachdem die Quellensteuer ausgewählt wurde, kann der auf Betragsbasis angewendete Quellensteuerbetrag in den Feldern „Einbehaltung %“ und „Deklarierter %“ angezeigt werden.
Empfehlung: Wenn es mehr als einen gleichen Quellensteuersatz gibt, aber Wenn der Quellensteuercode unterschiedlich ist, geben Sie das Beschreibungsfeld ein. Sie können es analysieren, indem Sie die Beschreibung des Quellensteuersatzes eingeben.
Achtung: Um den Quellensteuersatz zu Dokumenten wie Bestellungen, Angeboten und Rechnungen hinzuzufügen, müssen zunächst parametrische Definitionen auf der Seite „Quellensteuersätze“ vorgenommen werden. Bezüglich der Definitionen können Sie vom Titel „Rechnungen mit Quellensteuer“ profitieren.
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Angebote mit Quellensteuer
Gemäß Artikel 94 des Einkommensteuergesetzes wird auf einige Einkäufe eine Steuer erhoben; Die Zahlung erfolgt durch Teilzahlung zwischen Käufer und Verkäufer. Somit zahlt der Käufer nicht die gesamte Mehrwertsteuer an den Verkäufer. Durch die Meldung des einbehaltenen Steuerbetrags an das Finanzamt teilen sich beide Parteien die Haftung. Kauf- und Verkaufstransaktionen mit Quellensteuer können sowohl in Angeboten als auch in Rechnungen erfasst werden.
Kundenaufträge
Mit dem Vertriebsmodul können alle Verkaufsvorgänge vom Zentrum aus verwaltet und im Verkaufszentrum gesammelt werden. Sie können einen Kundenauftrag über die Seite „Kundenaufträge“ im Verkaufsmodul eingeben.
Rechnungen mit Quellensteuer
Gemäß Artikel 94 des Einkommensteuergesetzes wird bei einigen Käufen die Mehrwertsteuer durch Aufteilung zwischen Käufer und Verkäufer gezahlt, d. h. durch Einbehaltung. Somit zahlt der Käufer nicht die gesamte Mehrwertsteuer an den Verkäufer. Durch die Meldung des einbehaltenen Steuerbetrags an das Finanzamt teilen sich beide Parteien die Haftung.