Angebote mit Quellensteuer auf einige Einkäufe gemäß Artikel 94 des Einkommensteuergesetzes; Die Zahlung erfolgt durch Teilzahlung zwischen Käufer und Verkäufer. Somit zahlt der Käufer nicht die gesamte Mehrwertsteuer an den Verkäufer. Durch die Meldung des einbehaltenen Steuerbetrags an das Finanzamt teilen sich beide Parteien die Haftung. Kauf- und Verkaufstransaktionen mit Quellensteuer können sowohl in Angeboten als auch in Rechnungen erfasst werden.
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Verkaufsangebote mit Einbehalt
Zunächst wird durch das Ausfüllen der relevanten Felder für den potenziellen Kunden (Zahlungsart, Produkt, Datum usw.) der aktuell anzubietende Artikel bzw. die Angebotsskizze erstellt. Damit es sich bei diesem Angebot um ein Angebot mit Quellensteuer handelt, müssen die Felder mit Quellensteuer ausgefüllt werden.
Empfehlung:Detaillierte Informationen zu Verkaufsangeboten finden Sie unter dem Titel „Verkäufe Angebote".

Einbehaltungsfelder im Zusammenhang mit:
- Das Kontrollkästchen „Einbehalt“ ist im Steuerfeld markiert.
- Nachdem das Kontrollkästchen „Einbehalt“ markiert ist, klicken Sie auf „+“-Symbol im geöffneten Feld und die Quellensteuersätze werden auf dem Popup-Bildschirm aufgelistet.
- Der Quellensteuersatz, den Sie anwenden möchten, wird auf dem Quellenmultiplikator angeklickt.
Nachdem die Einbehaltungsauswahl getroffen wurde, kann der Betrag der auf Betragsbasis angewendeten Quellensteuer in den Feldern „Einbehaltung %“ und „Deklariert %“ angezeigt werden.
Empfehlung: Wenn es mehr als einen gleichen Quellensteuersatz gibt, der Quellensteuercode jedoch vorhanden ist abweichend, geben Sie die Beschreibung des Quellensteuercodes in das Beschreibungsfeld ein.
Achtung:Um einen Quellensteuersatz zu Datensätzen wie Bestellung, Angebot, Rechnung hinzuzufügen, müssen Definitionen auf der Seite „Quellensteuersätze“ in den Parametern vorgenommen werden.
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Bestellungen mit Quellensteuer
Gemäß Artikel 94 des Einkommensteuergesetzes wird auf einige Einkäufe eine Steuer erhoben; Die Zahlung erfolgt durch Teilzahlung zwischen Käufer und Verkäufer. Somit zahlt der Käufer nicht die gesamte Mehrwertsteuer an den Verkäufer. Durch die Meldung des einbehaltenen Steuerbetrags an das Finanzamt teilen sich beide Parteien die Haftung. Kauf- und Verkaufstransaktionen mit Quellensteuer können sowohl in Bestellungen als auch in Rechnungen erfasst werden.
Prägnante Erklärung
Quellensteuererklärung gemäß Artikel 84 des Einkommensteuergesetzes; Hierbei handelt es sich um den Prozess der kollektiven Meldung der von Arbeitgebern oder anderen Personen, die Steuereinbehalte vornehmen, abgezogenen Steuerbemessungsgrundlagen an das Finanzamt.
Rechnungen mit Quellensteuer
Gemäß Artikel 94 des Einkommensteuergesetzes wird bei einigen Käufen die Mehrwertsteuer durch Aufteilung zwischen Käufer und Verkäufer gezahlt, d. h. durch Einbehaltung. Somit zahlt der Käufer nicht die gesamte Mehrwertsteuer an den Verkäufer. Durch die Meldung des einbehaltenen Steuerbetrags an das Finanzamt teilen sich beide Parteien die Haftung.